Zusatzbedingungen zur Agoriz Käufergarantie – reguläre Teilnahme
Stand: 17.07.2026
§ 1 Gegenstand der Agoriz Käufergarantie
(1) Die Agoriz Käufergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung von Agoriz zur Stärkung des Kundenvertrauens und zur einheitlichen Abwicklung bestimmter Rückgabe-, Käuferschutz-, Garantie- oder Reklamationsfälle im Zusammenhang mit über den Agoriz Marketplace verkauften Produkten.
(2) Die Agoriz Käufergarantie gilt ausschließlich für Produkte und Bestellungen, die von Agoriz ausdrücklich für die Teilnahme an der Agoriz Käufergarantie freigegeben wurden und bei denen die Agoriz Käufergarantie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegenüber dem Kunden ausgewiesen war.
(3) Die Agoriz Käufergarantie begründet keine Einschränkung gesetzlicher Rechte des Kunden gegenüber dem Anbieter. Insbesondere bleiben gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt.
(4) Die Agoriz Käufergarantie stellt keine allgemeine Rücknahmeverpflichtung für sämtliche Produkte dar. Insbesondere bleibt ein gesetzlich ausgeschlossener Widerruf bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, hiervon unberührt. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht bei solchen Waren grundsätzlich kein Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Ein Anbieter kann an der Agoriz Käufergarantie teilnehmen, wenn er von Agoriz hierfür zugelassen wurde.
(2) Voraussetzung für die reguläre Teilnahme ist insbesondere, dass der Anbieter:
a) mindestens 50 Bestellungen über Agoriz versandt hat,
b) seit mindestens 30 Tagen auf Agoriz aktiv ist,
c) eine Reklamationsquote von höchstens 3 % aufweist,
d) keine erheblichen oder wiederholten Verstöße gegen die Anbieter-AGB, Qualitätsvorgaben, Lieferfristen oder Mitwirkungspflichten begangen hat,
e) sich ausdrücklich zur Teilnahme an der Agoriz Käufergarantie entscheidet.
(3) Agoriz kann einzelne Produktgruppen, Produkte oder Anbieter von der Agoriz Käufergarantie ausschließen, wenn diese aufgrund von Größe, Gewicht, Rücksendekosten, Bruchrisiko, hygienischen Gründen, Individualisierungsgrad, Gefahrgutmerkmalen oder sonstigen sachlichen Gründen für die Agoriz Käufergarantie nicht geeignet sind.
(4) Ein Anspruch des Anbieters auf Teilnahme an der Agoriz Käufergarantie besteht nicht.
§ 3 Leistungsumfang der Agoriz Käufergarantie
(1) Im Rahmen der Agoriz Käufergarantie übernimmt Agoriz gegenüber dem Anbieter nach Maßgabe dieser Zusatzbedingungen die Erstattung des Warenwertes, wenn ein von Agoriz freigegebener Garantiefall vorliegt und der Anbieter dem Kunden eine entsprechende Gutschrift erteilt hat.
(2) Erstattet wird ausschließlich der Warenwert des betroffenen Produktes oder des betroffenen Produktteils. Versandkosten, Expresszuschläge, Inselzuschläge, Montagekosten, Zusatzleistungen, Verpackungskosten oder sonstige Nebenleistungen werden nicht erstattet, sofern Agoriz nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt.
(3) Agoriz übernimmt im freigegebenen Garantiefall die Kommunikation mit dem Kunden, die Prüfung des Rückgabeantrags sowie die Organisation der Rücksendung oder einer sonstigen nach Maßgabe dieser Zusatzbedingungen vorgesehenen Abwicklung. Agoriz kann hierfür ein Rücksendeetikett erstellen, eine andere geeignete Rücksendelösung bestimmen oder eine Abwicklung ohne Rücksendung vorsehen. Die Rücksendung kann nach Wahl von Agoriz an den Anbieter, an Agoriz oder an eine von Agoriz benannte Stelle erfolgen.
(4) Agoriz trägt die Kosten der von Agoriz freigegebenen und organisierten Rücksendung, sofern der Garantiefall unter die Agoriz Käufergarantie fällt.
(5) Der Anbieter bleibt Vertragspartner des Kunden und ist weiterhin für die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags, die gesetzliche Gewährleistung, die Produktqualität, die Produktbeschreibung, die Lieferfähigkeit sowie steuerliche und handelsrechtliche Pflichten verantwortlich.
§ 4 Abwicklung eines Garantiefalls
(1) Der Kunde stellt den Rückgabe-, Reklamations- oder Garantieantrag über den von Agoriz vorgesehenen Prozess.
(2) Die Agoriz Käufergarantie kann vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware über den von Agoriz vorgesehenen Prozess in Anspruch genommen werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der nachweisbare Zugang der Ware beim Kunden. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Agoriz Käufergarantie; gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Gewährleistungsrechte gegenüber dem Anbieter, bleiben unberührt.
(3) Agoriz prüft den Antrag und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Fall der Agoriz Käufergarantie vorliegt.
(4) Der Anbieter ist verpflichtet, Agoriz bei der Prüfung und Abwicklung unverzüglich zu unterstützen. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung von Versandnachweisen, Zustellnachweisen, Produktionsinformationen, Produktfotos, Kommunikationsverläufen, Maßangaben, Konfigurationsdaten und sonstigen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen.
(5) Gibt Agoriz den Garantiefall frei, bestimmt Agoriz das weitere Vorgehen. Agoriz kann insbesondere eine Rücksendung der Ware organisieren, hierfür ein Rücksendeetikett bereitstellen oder einen sonstigen geeigneten Rücksendeweg festlegen. Der Anbieter darf ohne vorherige Abstimmung mit Agoriz keine abweichenden Rücksendewege oder Rücksendeadressen vorgeben.
(6) Ist eine Rücksendung der Ware nach Einschätzung von Agoriz im Einzelfall wirtschaftlich, organisatorisch oder tatsächlich unangemessen, kann Agoriz eine Abwicklung ohne Rücksendung vorsehen. Dies kann insbesondere bei unverhältnismäßig hohen Rückholkosten, Sperrgut- oder Speditionsfällen, Abholungen von Inseln oder sonstigen schwer erreichbaren Lieferorten, geringem Warenwert im Verhältnis zu den Rücksendekosten oder vergleichbaren sachlichen Gründen der Fall sein.
(7) In einem Fall nach Absatz 6 informiert Agoriz den Anbieter über die beabsichtigte Abwicklung ohne Rücksendung. Der Anbieter kann der Abwicklung zustimmen oder die Ware auf eigene Kosten und eigenes Risiko beim Kunden zurückholen lassen. Gibt der Anbieter innerhalb einer von Agoriz gesetzten angemessenen Frist keine Rückmeldung oder organisiert er innerhalb dieser Frist keine zumutbare Rückholung, kann Agoriz die Abwicklung ohne Rücksendung fortführen.
(8) Erfolgt eine Abwicklung ohne Rücksendung, kann Agoriz dem Kunden vorschlagen, die Ware zu vernichten, zu entsorgen oder anderweitig aufzugeben. Agoriz kann hierfür einen geeigneten Nachweis verlangen. Ein Wareneingang beim Anbieter, bei Agoriz oder bei einer von Agoriz benannten Stelle ist in diesem Fall keine Voraussetzung für die weitere Abwicklung des Garantiefalls.
(9) Erfolgt eine Rücksendung, prüft Agoriz oder der Anbieter nach Wareneingang beim Anbieter, bei Agoriz oder bei einer von Agoriz benannten Stelle den Zustand der Ware. Der Anbieter ist verpflichtet, Agoriz den Wareneingang unverzüglich zu bestätigen.
(10) Nach Freigabe durch Agoriz erstellt der Anbieter gegenüber dem Kunden eine Gutschrift über den von Agoriz bestätigten Warenwert.
(11) Nach Erstellung und Nachweis der Kundengutschrift erstattet Agoriz dem Anbieter den bestätigten Warenwert nach Maßgabe dieser Zusatzbedingungen.
§ 5 Ausschlüsse von der Agoriz Käufergarantie
(1) Die Agoriz Käufergarantie greift nicht, soweit der Garantiefall auf einem Umstand beruht, den der Anbieter zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere bei:
a) fehlerhafter oder irreführender Produktbeschreibung,
b) falschen Maß-, Material-, Farb- oder Ausstattungsangaben,
c) Produktionsfehlern,
d) mangelhafter Verpackung,
e) verspäteter oder fehlerhafter Lieferung,
f) Lieferung eines anderen als des bestellten Produktes,
g) fehlender oder unzureichender Kommunikation mit Agoriz oder dem Kunden,
h) Verstoß gegen gesetzliche Pflichten, Anbieter-AGB oder Agoriz-Vorgaben.
(2) Die Agoriz Käufergarantie greift ferner nicht bei missbräuchlichen, offensichtlich unbegründeten oder betrügerischen Anträgen des Kunden.
(3) Agoriz kann die Erstattung ganz oder teilweise verweigern, wenn der Anbieter seine Mitwirkungspflichten verletzt, erforderliche Unterlagen nicht fristgerecht bereitstellt oder die Prüfung des Garantiefalls erschwert.
(4) Klassische Fragestellungen bei Maßanfertigungen, insbesondere kundenseitig falsch gemessene Maße, falsch ausgewählte Konfigurationen oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, führen nicht automatisch zu einer Belastung des Anbieters. Entscheidend ist die Prüfung des Einzelfalls durch Agoriz.
§ 6 Garantieentgelt
(1) Für die Teilnahme an der Agoriz Käufergarantie zahlt der Anbieter an Agoriz ein Garantieentgelt in Höhe von 3,5 % des Warenwertes der über Agoriz verkauften und für die Agoriz Käufergarantie freigegebenen Produkte.
(2) Der Warenwert im Sinne dieser Regelung ist der Nettoverkaufspreis des jeweiligen Produktes ohne Versandkosten, Zuschläge, Montagekosten oder sonstige Nebenleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Das Garantieentgelt fällt zusätzlich zu sonstigen Provisionen, Gebühren oder Entgelten an, die sich aus den Anbieter-AGB, Preislisten oder individuellen Vereinbarungen ergeben.
(4) Agoriz ist berechtigt, das Garantieentgelt mit laufenden Abrechnungen gegenüber dem Anbieter zu verrechnen.
§ 7 Zahlungsabwicklung und verzögertes Routing bei Garantieprodukten
(1) Bei Produkten und Bestellungen, die für die Agoriz Käufergarantie qualifiziert sind, kann Agoriz die Auszahlung bzw. Weiterleitung des dem Anbieter zustehenden Betrages über den eingebundenen Zahlungsdienstleister bis zum Ablauf der Garantiefrist zurückstellen oder zurückstellen lassen.
(2) Die Zurückstellung dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwicklung berechtigter Garantiefälle während der Garantiefrist.
(3) Die Garantiefrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware durch den Kunden.
(4) Wird innerhalb der Garantiefrist kein Garantiefall geltend gemacht oder wird ein geltend gemachter Garantiefall abgelehnt, wird die Auszahlung bzw. Weiterleitung nach Maßgabe der Zahlungs- und Abrechnungsprozesse angestoßen.
(5) Wird ein Garantiefall innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht, kann die Auszahlung bzw. Weiterleitung bis zur abschließenden Prüfung und Abwicklung des Garantiefalls ganz oder teilweise zurückgestellt werden.
(6) Der Kaufvertrag zwischen Kunde und Anbieter sowie die Stellung des Anbieters als Verkäufer bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Reklamationsquote, Überprüfung und Ausschluss
(1) Agoriz überprüft regelmäßig die Reklamationsquote teilnehmender Anbieter.
(2) Die Reklamationsquote berechnet sich aus dem Verhältnis der relevanten Reklamations- und Garantiefälle zu den über Agoriz versandten Bestellungen innerhalb eines von Agoriz festgelegten Betrachtungszeitraums.
(3) Liegt die Reklamationsquote des Anbieters über 3 %, aber unter 5 %, kann Agoriz den Anbieter in eine Übergangsphase aufnehmen. In dieser Übergangsphase kann Agoriz geeignete Maßnahmen verlangen, um die Reklamationsquote zu reduzieren.
(4) Geeignete Maßnahmen können insbesondere sein:
a) Anpassung von Produktbeschreibungen,
b) Verbesserung der Verpackung,
c) Anpassung von Liefer- oder Produktionsprozessen,
d) Prüfung einzelner Konfigurationsschritte,
e) verpflichtende Rücksprache mit Agoriz vor Freigabe bestimmter Produkte,
f) vorübergehende Einschränkung einzelner Produkte oder Produktgruppen.
(5) Steigt die Reklamationsquote auf über 5 % oder verletzt der Anbieter wiederholt seine Pflichten, kann Agoriz den Anbieter ganz oder teilweise von der Agoriz Käufergarantie ausschließen.
(6) Bis zu einer geringen absoluten Anzahl von Garantiefällen soll ein Ausschluss nicht allein aufgrund einer rechnerischen Quote erfolgen. Agoriz berücksichtigt hierbei insbesondere die absolute Anzahl der Bestellungen, die absolute Anzahl der Reklamationen, den Warenwert, die Ursache der Reklamationen und das Verhalten des Anbieters bei der Abwicklung.
(7) Agoriz kann die Teilnahme an der Agoriz Käufergarantie aus sachlichem Grund jederzeit für einzelne Produkte, Produktgruppen oder Anbieter beenden.
§ 9 Darstellung und Werbung
(1) Agoriz ist berechtigt, teilnehmende Produkte und Anbieter mit Hinweisen, Badges, Bannern oder sonstigen Kennzeichnungen zur Agoriz Käufergarantie zu bewerben.
(2) Der Anbieter darf die Agoriz Käufergarantie nur in der von Agoriz freigegebenen Form bewerben.
(3) Der Anbieter darf keine weitergehenden Garantieversprechen abgeben, die über den von Agoriz kommunizierten Leistungsumfang hinausgehen.
(4) Endet die Teilnahme des Anbieters oder eines Produktes an der Agoriz Käufergarantie, ist der Anbieter verpflichtet, etwaige eigene Hinweise auf die Agoriz Käufergarantie unverzüglich zu entfernen.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, bei sämtlichen Garantie-, Käuferschutz-, Zahlungs- oder Reklamationsverfahren fristgerecht mitzuwirken.
(2) Der Anbieter hat Anfragen von Agoriz unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen, zu beantworten, sofern Agoriz keine kürzere Frist vorgibt.
(3) Der Anbieter muss alle zur Bearbeitung erforderlichen Informationen, Nachweise und Unterlagen vollständig und richtig bereitstellen.
(4) Verletzt der Anbieter seine Mitwirkungspflichten, kann Agoriz die Erstattung verweigern, den Anbieter von der Agoriz Käufergarantie ausschließen oder sonstige Rechte aus den Anbieter-AGB geltend machen.
§ 11 Verhältnis zu sonstigen Regelungen
(1) Diese Zusatzbedingungen gelten ergänzend zu den Anbieter-AGB von Agoriz.
(2) Im Falle von Widersprüchen gehen diese Zusatzbedingungen den allgemeinen Anbieter-AGB vor, soweit sie speziell die Agoriz Käufergarantie betreffen.
(3) Gesetzliche Rechte von Kunden, gesetzliche Pflichten des Anbieters sowie zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.